Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  5. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen (Beihefter) in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen aus verlagstechnischen Gründen und ein Verschiebungsrecht bleiben in jedem Fall vorbehalten. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen grenzen. Anzeigen, die aufgrund redaktioneller Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge wegen Inhalt, Herkunft oder technischer Form nach einheitlichen sachlich, gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes. Beilagen-aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
  8. Es wird drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen und im Rahmen der verwendeten Papierqualitat gewährleistet. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage ist der Auftraggeber verantwortlich.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Fehlerhafte oder nicht zum Abdruck gekommene Kennziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich und schließen den Anspruch auf Minderung bzw. Ersatzanzeige aus. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbausfall bleiben in jedem Fall vorbehalten. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  10. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung der Druckvorlagen verantwortlich. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, sofern es die Zeit bis zum Druck der Anzeige gestattet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für zurückgesandte Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Auf Wunsch wird nach Erscheinen der Anzeige ein Datenbeleg kostenlos geliefert. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
  11. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Reinzeichnungen, Andrucke und Offsetfilme werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Die Anlieferung von Prospekt-Beilagen und Druckunterlagen erfolgt frei Verlag. Bei Lieferung von Reprovorlagen werden dem Auftraggeber die Bearbeitungskosten zur Dateierstellung weiterberechnet.  Die Anlieferung von Prospekt-Beilagen und Druckunterlagen erfolgt frei Verlag.
  12. Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem Landeszentralbankdiskontsatz sowie die weiteren Verzugskosten berechnet. Die Ausführung des Auftrags kann bis zur vollständigen Bezahlung zurückgestellt werden. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  13. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Auflagenangaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.
  14. Erfüllungsort ist Leimersheim. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen der Gerichtsstand Leimersheim.